EP4163886A1 审中 机动车收费系统及方法
1. System zur Mauterhebung für ein Kraftfahrzeug, wobei das System ein tragbares Mautgerät, welches dem Kraftfahrzeug zugeordnet ist, und eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung aufweist, wobei zwischen dem tragbaren Mautgerät und der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung zumindest zeitweise eine Kommunikationsverbindung besteht, wobei das tragbare Mautgerät eingerichtet ist - vor Beginn einer Fahrt des Kraftfahrzeugs eine Buchung bei der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung anzufragen, - nach Bestätigung der Buchung durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung, während der Fahrt in ersten regelmäßigen Zeitabständen eine Positionsinformation zu bestimmen, wobei die Positionsinformation eine Position des Mautgeräts umfasst, - die bestimmten Positionsinformationen in einem Speicher des Mautgeräts abzulegen, - die gespeicherten Positionsinformationen bei Eintreten einer vorbestimmten Versandbedingung an die zentrale Datenverarbeitungsrichtung zu übermitteln und - bei Ende der Fahrt ein Fahrtbeendigungssignal und gegebenenfalls noch im Speicher des Mautgeräts vorhandene Positionsinformationen an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu übermitteln, wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung eingerichtet ist, - auf die Buchungsanfrage von dem tragbaren Mautgerät zu reagieren, wobei die Reaktion eine Bestätigung der Buchung oder eine Zurückweisung der Buchung ist, - die von dem tragbaren Mautgerät zu der Buchung empfangenen Positionsinformationen in einem Speicher der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung abzulegen und - nach Erhalt des Fahrtbeendigungssignals die Buchung abzuschließen, die im Speicher der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung vorliegenden Positionsinformationen auszuwerten und hieraus eine Mautgebühr zu bestimmen, wobei das tragbare Mautgerät und/oder die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung eingerichtet sind, bei Eintreten einer Abbruchbedingung die Buchung vor Ende der Fahrt abzubrechen. 2. System nach Anspruch 1, wobei die vorbestimmte Versandbedingung zum Übermitteln der im Speicher des tragbaren Mautgeräts abgelegten Positionsinformationen an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung wenigstens eine der folgenden Bedingungen ist: - ein vorbestimmtes Zeitintervall ist abgelaufen und - eine vorbestimmte Speicherkapazität im Speicher des tragbaren Mautgeräts wird erreicht. 3. System nach Anspruch 1 oder 2, wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung eingerichtet ist, bei Eintreten der Abbruchbedingung ein Sperrsignal an das tragbare Mautgerät zu übermitteln, und wobei das tragbare Mautgerät eingerichtet ist, bei Erhalt des Sperrsignals die Buchung vor Ende der Fahrt abzubrechen. 4. System nach Anspruch 3, wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung eingerichtet ist, für die vom tragbaren Mautgerät während der Fahrt übermittelten Positionsinformationen eine Qualität zu bestimmen und das Sperrsignal an das tragbare Mautgerät zu übermitteln, wenn die Qualität einen vorbestimmten Schwellwert unterschreitet. 5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das tragbare Mautgerät eingerichtet ist, während der Fahrt in zweiten regelmäßigen Zeitabständen eine Statusinformation zu erzeugen und an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu übermitteln, und wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung eingerichtet ist, die Statusinformation zu prüfen und ein Auswertesignal an das tragbare Mautgerät zu übermitteln, wobei das Auswertesignal ein Freigabesignal ist, wenn die Prüfung positiv ausfällt, und wobei das Auswertesignal das Sperrsignal ist, wenn die Prüfung negativ ausfällt. 6. System nach den Ansprüchen 3 und 5, wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung eingerichtet ist, mit dem Eintreffen der Statusinformation in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung einen Zentral-Timer mit einer ersten vorbestimmten Zeit zu starten, wobei, a) wenn innerhalb der vom Zentral-Timer vorbestimmten Zeit eine weitere Statusinformation in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung eintrifft, der Zentral-Timer zurückgesetzt wird und wieder von vorne losläuft oder b) wenn der Zentral-Timer abläuft, bevor eine weitere Statusinformation in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung eintrifft, die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung das Sperrsignal an das tragbare Mautgerät übermittelt. 7. System nach den Ansprüchen 3 und 5, wobei das tragbare Mautgerät eingerichtet ist, mit dem Eintreffen des Auswertesignals im Mautgerät einen Mautgerät-Timer mit einer zweiten vorbestimmten Zeit zu starten, wobei, a) wenn innerhalb der vom Mautgerät-Timer vorbestimmten Zeit ein weiteres Auswertesignal im Mautgerät eintrifft, der Mautgerät-Timer zurückgesetzt wird und wieder von vorne losläuft oder b) wenn der Mautgerät-Timer abläuft, bevor ein weiteres Auswertesignal im Mautgerät eintrifft, das Mautgerät die Buchung abbricht. 8. System nach Anspruch 6 oder 7, wobei die erste vorbestimmte Zeit des Zentral-Timers und/oder die zweite vorbestimmte Zeit des Mautgerät-Timers an einen zu erwartenden Streckenverlauf angepasst sind. 9. System nach einem der Ansprüche 5 bis 8, wobei die Statusinformation wenigstens eine der folgenden Informationen umfasst: - eine Erhebungsbereitschaft des tragbaren Mautgeräts, - einen Zeitstempel, der angibt, wann die Statusinformation erzeugt wurde, - eine Fahrzeugkennzeichnung des dem tragbaren Mautgerät zugeordneten Kraftfahrzeugs, und - eine Statuspositionsinformation, wobei die Statuspositionsinformation die Position des tragbaren Mautgeräts angibt, an welcher die Statusinformation erzeugt wurde. 10. System nach Anspruch 9, wobei die Erhebungsbereitschaft des tragbaren Mautgeräts wenigstens einen der folgenden Zustände umfasst: - das tragbare Mautgerät ist positionsbestimmungsfähig, - das tragbare Mautgerät ist datenübermittlungsfähig, - das tragbare Mautgerät weist eine ausreichende Energieversorgung auf und - das tragbare Mautgerät ist mitteilungsfähig. 11. System nach einem der Ansprüche 5 bis 10, wobei die erzeugte Statusinformation direkt nach dem Erzeugen von dem tragbaren Mautgerät an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung übermittelt wird. 12. System nach Anspruch 11, wobei, wenn festgestellt wird, dass ein Übermitteln der erzeugten Statusinformation an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung nicht möglich ist, die in den zweiten regelmäßigen Zeitabständen erzeugten Statusinformationen in dem Speicher des tragbaren Mautgeräts gespeichert werden und die gespeicherten Statusinformationen an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung übermittelt werden, sobald zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindung von dem tragbaren Mautgerät zu der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung hergestellt wird. 13. System nach einem der Ansprüche 3 bis 12, weiter umfassend eine Kontrolleinrichtung, wobei die Kontrolleinrichtung eingerichtet ist, - eine Fahrzeugkennzeichnung eines die Kontrolleinrichtung passierenden Kraftfahrzeugs zu erfassen, - die erfasste Fahrzeugkennzeichnung auf eine Manipulation zu prüfen und - bei Erkennen einer Manipulation ein Manipulationssignal an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu übermitteln, und wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung eingerichtet ist, bei Erhalt des Manipulationssignals das Sperrsignal an das tragbare Mautgerät zu übermitteln. 14. Computerimplementiertes Verfahren zur Mauterhebung, mit folgenden Schritten: - vor Beginn einer Fahrt eines Kraftfahrzeugs, Anfragen, mittels eines tragbaren Mautgeräts, einer Buchung bei einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, wobei das tragbare Mautgerät dem Kraftfahrzeug zugeordnet ist, - Reagieren auf die Buchungsanfrage von dem tragbaren Mautgerät, mittels der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, wobei die Reaktion eine Bestätigung der Buchung oder eine Zurückweisung der Buchung ist, - nach Bestätigung der Buchung, mittels des tragbaren Mautgeräts in regelmäßigen ersten Zeitabständen bestimmen einer Positionsinformation, wobei die Positionsinformation eine Position des tragbaren Mautgeräts umfasst, - Ablegen der bestimmten Positionsinformationen in einem Speicher des tragbaren Mautgeräts, - bei Eintreten einer vorbestimmten Versandbedingung, Übermitteln der gespeicherten Positionsinformationen von dem tragbaren Mautgerät an die zentrale Datenverarbeitungsrichtung, - Ablegen der von dem tragbaren Mautgerät zu der Buchung empfangenen Positionsinformationen in einem Speicher der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, - bei Ende der Fahrt, mittels des tragbaren Mautgeräts, Übermitteln eines Fahrtbeendigungssignals und gegebenenfalls noch im Speicher des Mautgeräts vorhandene Positionsinformationen an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung, - nach Erhalt des Fahrtbeendigungssignals, mittels der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, Abschließen der Buchung, Auswerten der im Speicher der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung vorliegenden Positionsinformationen und Bestimmen einer Mautgebühr, - bei Eintreten einer Abbruchbedingung, mittels des tragbaren Mautgeräts und/oder der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, Abbrechen der Buchung vor Ende der Fahrt.
现在,一起体验智慧芽的产品和服务
自动注册,无需人工审核,即可立即开始查询专利
立即注册
澳门正版图库

AI助手